Krankheit am Prüfungstag
Verfahrensweise zum Prüfungsrücktritt aus gesundheitlichen Gründen (Krankmeldung)
Studierende haben die Möglichkeit sich von Prüfungen im LSF/HisQis abzumelden. Bitte beachten Sie hierbei die Rücktrittsfristen in der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung und ggf. und ggf. in den Ihrer Studien- und Prüfungsordnung übergeordneten gültigen Allgemeinen Bestimmungen für Studiengänge der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (OVGU).
Ebenfalls besteht die Möglichkeit im Krankheitsfall von Prüfungen zurückzutreten.
Hierfür ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig.
Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Regelungen Ihrer Prüfungsordnung immer maßgebend sind.
- Was muss ich tun, wenn ich am Tag der Prüfung krank geworden bin und die Prüfung nicht antreten kann?
- Wann muss ich eine ärztliche Bescheinigung einreichen?
- Wo muss ich die ärztliche Bescheinigung einreichen?
- Wie muss ich die ärztliche Bescheinigung einreichen?
- Was ist eine ärztliche Bescheinigung?
- Was mache ich, wenn ich während der Abschlussarbeit erkranke?
- Was ist Prüfungsunfähigkeit?
- Was passiert wenn ich eine ärztliche Bescheinigung eingereicht habe?
- Was soll ich tun wenn mein Kind krank ist?
- Mir sind Kosten für die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung entstanden. Was kann ich tun?
Was muss ich tun, wenn ich am Tag der Prüfung krank geworden bin und die Prüfung nicht antreten kann? |
Suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf, der die Erkrankung bestätigt und bitten Sie um Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung(Formular OvGU). Das Ausfüllen des "Antrag auf Rücktritt von Prüfungen" ist zwingend erforderlich, da eine Zuordnung zur jeweiligen Prüfungsleistung ansonsten nicht möglich ist. |
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Bei Versäumnis einer Prüfung wegen Krankheit ist unverzüglich* eine ärztliche Bescheinigung (Formular OvGU) vorzulegen. * (Der Begriff "unverzüglich" bedeutet "ohne schuldhafte Verzögerung", d.h. es besteht die Verpflichtung, das Versäumnis bzw. den Rücktritt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, der zumutbar ist, anzuzeigen sowie den entsprechenden Nachweis zu erbringen.) |
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Wenn die Abmeldefrist zum Zeitpunkt der Erkrankung bereits verstrichen ist, reichen Sie bitte die ärztliche Bescheinigung (OvGU Formular) und den vollständig ausgefüllten "Antrag auf Rücktritt von Prüfungen" in dem zuständigen Prüfungsamt der Fakultät oder im Campus Service Center ein. |
Wie muss ich die ärztliche Bescheinigung einreichen? |
Die ärztliche Bescheinigung (OvGU Formular) und der vollständig ausgefüllte "Antrag auf Rücktritt von Prüfungen" kann persönlich oder auf dem Postweg an das zuständige Prüfungsamt Ihrer Fakultät* oder an das Campus Service Center gesendet werden.
*Studierende der Medizinischen Fakultät nutzen bitte vorrangig Ihr zuständiges Prüfungsamt auf dem Medizinercampus (Medizinische Fakultät, Studiendekanat, Haus 2, Leipziger Str. 44, 39120 Magdeburg)
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Was mache ich, wenn ich während der Abschlussarbeit erkranke? |
Reichen Sie beim Prüfungsamt unverzüglich eine ärztliche Bescheinigung (OvGU Formular) ein. (siehe auch: Was ist Prüfungsunfähigkeit?) Die Bearbeitungszeit wird, im Falle der Feststellung der Prüfungsunfähigkeit durch den Prüfungsausschuss, um die Anzahl der Krankheitstage verlängert. Bitte beachten Sie dazu auch die Regelungen der jeweils für Sie geltenden Prüfungsordnung. Der geänderte Abgabetermin wird Ihnen im "LSF" unter "Info über angemeldete Prüfungen" angezeigt. |