Fragen zur Rückmeldung
Nachfolgende Informationen dienen als informelle Entscheidungshilfe zum Thema Rückmeldung:
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Ich möchte nach meinem Abschluss die OVGU verlassen.
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Ich weiß noch nicht, ob ich weiterstudieren oder die Uni wechseln möchte…
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Ich möchte weiterstudieren, oder muss ich mich zurückmelden z.B. wenn ich mich auf einen Master der OVGU bewerben oder den Studiengang wechsele?
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Ich möchte ein Urlaubssemester beantragen, muss ich mich zurückmelden?
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Ich habe mein Studium bereits abgeschlossen.
Für Studierende der FWW, FMA und FIN: Was bedeutet das? Die Prüfungszulassung ist in der für Dich geltenden Prüfungsordnung geregelt. Das bedeutet für Dich, wenn Du die Zulassung zur letzten Prüfungsleistung bis zum Ende des jeweiligen Semesters (Wintersemester der 31.03.; Sommersemester 30.09.) erhalten hast, musst Du Dich nicht zurückmelden/den Semesterbeitrag zahlen. |
Für Studierende der FNW, FHW, FEIT, FVST und FMB:
Die Immatrikulation ist bis zum Tag des Ablegens der letzten Prüfungsleistung erforderlich Was bedeutet das? z.B.: Du bist im Zweitstudium und zahlst Gebühren? |
Melde Dich vorsichtshalber zurück!
Hast Du Dich bis zum Semesterende entschieden und möchtest nicht weiterstudieren, dann nimm bitte die Exmatrikulation (bis 31.03./30.09.) vor.
Dann kannst Du Dir den bereits gezahlten Semesterbeitrag bis 30.04./31.10. per Antrag beim Studentenwerk zurückerstatten lassen. Beachte bitte folgende Informationen.
Ja, die Rückmeldung muss in jedem Fall im Rückmeldezeitraum erfolgen, wenn Du weiterstudieren möchtest. Bei einer verspäteten Rückmeldung fallen 10,30€ Versäumnisgebühr an.