Vorbeglaubigung und Apostille

Diese Seite soll Ihnen eine Übersicht über häufig gestellte Fragen zum Thema Vorbeglaubigung und Apostille beantworten. Für spezifische Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Servicepoint Prüfungen.

 

 

Was ist eine Vorbeglaubigung bzw. Apostille?
Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung im internationalen Urkundenverkehr, mit dem Ziel inländische Zeugnisse und Urkunden im Ausland zu verwenden. 

Für die Ausstellung einer Apostille durch das Landesverwaltungsamt muss vorher durch die Otto-von-Guericke Universität eine Vorbeglaubigung erstellt werden.

Zur Erstellung der Vorbeglaubigung muss das Original-Zeugnis und die Original-Urkunde vorliegen.

 

Wer stellt Vorbeglaubigungen aus?
Dezernat Studienangelegenheiten
Universitätsplatz 2, Gebäude 01 - ServicePoint: Prüfungen
Herr Gruß
Tel. 0391-67-50 004
E-Mail: daniel.gruss@ovgu.de

 

Wie viel kostet eine Vorbeglaubigungen?
Für die Erstellung einer Vorbeglaubigung fallen keine Kosten an.
 
Wer stellt Apostillen/Legalisationen aus?

Apostillen und Legalisationen werden durch das Landesverwaltungsamt erstellt.

weitere Informationen:
Webseite Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Antrag für das Landesverwaltungsamt
Webseite Bundesverwaltungsamt

Webseite Auswärtiges Amt

Letzte Änderung: 21.10.2024 - Ansprechpartner: Webmaster