Exmatrikulation

Die Exmatrikulation müssen Sie selbstständig beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben. 
Die Exmatrikulation erfolgt in der Regel zum Ende  des laufenden Semesters, es sei denn, Sie wählen ein sofortiges Exmatrikulationsdatum oder es wird von Amts wegen exmatrikuliert.

Dazu ist es erforderlich den Antrag auszufüllen und die Entlastungsvermerke/Unterschriften der entsprechenden Abteilungen auf dem Exmatrikulationsantrag selbständig einzuholen.

  • Prüfungsamt der Fakultät
  • Sicherheitsdienst Geb. 09 Abgabe der Parkmarke (nur für Besitzer von Parkmarken)

Nur bei Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrages erhalten Sie eine offizielle Exmatrikulationsbescheinigung sowie eine Bescheinigung für die Rentenversicherung. Wenn Sie diesen Antrag beim Studierendensekretariat (während der Öffnungszeiten) abgeben, können Sie ggf. sofort beide Bescheinigungen erhalten.

Alternativ können Sie uns den Antrag auf Exmatrikulation auch auf postalischem Weg oder per E-Mail zusenden. Bitte beachten Sie, dass hierfür Vorder- und Rückseite komplett ausgefüllt sein müssen. Sobald wir den Antrag erhalten, holen wir für Sie die erforderlichen Unterschriften ein. Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes kann dieser Vorgang im Durchschnitt bis zu 30 Werktage dauern.

Es ist wichtig, dass das Formular Ihre Unterschrift aufweist.

 

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Campus Service Center
Postfach 4120
39016 Magdeburg

 

Sollte uns der Antrag nicht vorgelegt werden, kann die ordentliche Exmatrikulation nicht erfolgen und es können keine Bescheinigungen ausgestellt werden.

Den Antrag finden Sie hier.

 

weiterführende Fragen:

Wie lange funktioniert mein Account nach der Exmatrikulation noch?
Wie lange habe ich noch Zugriff auf meine E-Mails / myOVGU?
Nach der Exmatrikulation ist Ihr Account für weitere 6 Monate aktiv.
In diesem Zeitraum haben Sie weiterhin Zugriff auf myOVGU und Ihr E-Mail-Postfach.
Drei Wochen vor der Deaktivierung erhalten Sie eine entsprechende Information per E-Mail an Ihr OVGU-Adresse.

Ich habe noch Guthaben auf dem Studierendenausweis.
Guthaben auf dem Studierendenausweis kann vom Infopoint des Studentenwerk ausgezahlt werden.

Ich habe noch Guthaben auf meinem Druckkonto.
Eine Auszahlung ist aus technischen Gründen nicht möglich. Sie können das Guthaben jedoch zu einer anderen Person übertragen.
Eine Anleitung dazu finden Sie auf den Webseiten des URZ.

Ich habe negatives Guthaben auf meinem Druckkonto.
Gleichen Sie das negative Guthaben soweit wie möglich gegen 0 Euro aus. Das URZ wird Ihnen keine Rechnung stellen.

Letzte Änderung: 17.01.2024 - Ansprechpartner: Webmaster